Medizinische Verdampfer gelten als Applikationshilfen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Da Vaporisatoren aber bisher nicht im Hilfsmittelkatalog stehen, ist die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zwingend notwendig – ebenso wie die vorherige Genehmigung der Therapie mit Cannabisarzneimitteln.
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